Inhaber der Seite
Hochschule Mittweida, University of Applied Sciences,
vertreten durch den Rektor Prof. Dr.-Ing. Lothar Otto
Leisniger Straße 9
D-09648 Mittweida
Tel: +49 (0) 3727 58 10 22
Fax: +49 (0) 3727 58 14 54
Herausgeber
Fakultät Medien
V.i.S.d.P.
Dekan Prof. Dr.-Ing. Rainer Zschockelt
Wissenschaftliche Leitung / Projektleitung
Prof. Horst Müller MBA
Konzeption & Programmierung
Martin Glass
Design
Franziska Schäfer & Alexander Haase
Logo
Team Grafik
Allgemeine Geschäftsbedingungen -Campus Festival Mittweida 2010
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studentenclub Mittweida e.V., Veranstalter des „Campus Festival Mittweida“ 2010 und dem Besucher.
Kartenbestellung-und Kauf
1) Mit der Bestellung und dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Besucher die AGB des Veranstalters.
2) Bei Erwerb der Eintrittskarte über das Onlineverfahren auf campusfestival-mittweida.de wird die Anzahl der bezahlten Karten an der Abendkasse der jeweils vom Besucher gewählten Veranstaltung hinterlegt. Diese erhält der Besucher nur gegen Vorlage des vom Veranstalter ausgestellten Bestätigungsschreibens. Das Bestätigungsschreiben wird dem Besucher vom Veranstalter persönlich oder per E-Mail ausgestellt, nachdem der Veranstalter den vereinbarten Gesamtbetrag BAR oder als Zahlungseingang auf seinem Konto erhalten hat.
3) Ermäßigte Eintrittskarten können nur gegen Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises ausgestellt werden. Pro Schüler-oder Studentenausweis darf für jede entgeltpflichtige Veranstaltung des „Campus Festival Mittweida“ nur einmal die Ermäßigung des normalen Eintrittskartenpreises in Anspruch genommen werden.
4) Für in Verlust geratene Eintrittskarten oder Bestätigungsschreiben wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt.
Besetzungs-und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung /-absage
5) Besetzungs-und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Bei genereller Absage (z.B. durch höhere Gewalt) der Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis vom Veranstalter zurück erstattet. Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden.
6) Aus wetterbedingten Gründen behält sich der Veranstalter vor, den Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungstag zeitlich zu verschieben.
Bild-und/oder Tonaufnahmen
7) Professionelle Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.
Sicherheitsbestimmungen, Ausschluss von der Veranstaltung
8) Den Anweisungen der Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten. Begeht ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände eine Straftat (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel etc.), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Nimmt der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Festival-Bändchen ihre/seine Wirksamkeit. Erneuter Einlass oder Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Die Straftat wird sofort angezeigt.
9) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Getränken und Lebensmitteln, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlichen Gegenständen, sowie Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist untersagt. Bei Nichteinhaltung dieser Verbote kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
10) Das Verbreiten von rechtsextremen oder anderen verfassungsfeindlichen Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Gesundheitsrisiken, Haftungsbeschränkung
11) Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
12) Der Veranstalter haftet für Sach-und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und /oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
13) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden. Wir empfehlen das Tragen von Gehörschutz (z.B. Ohrenstöpsel).
14) Jeder Besucher haftet in vollem Umfang für alle durch ihn verursachten Schäden und die dadurch entstehenden Folgeschäden.
Sonstige Bestimmungen
15) Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
16) Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit, nachdem der Besucher das Gelände der jeweils bezahlten Veranstaltung verlassen hat. Damit ist kein wiederholter Zugang zur selbigen Veranstaltung möglich.
17) Käufer eines Kombi-Tickets erhalten im Austausch gegen die Eintrittskarte an der Abendkasse ein Festival-Bändchen. Das Armband ist nicht übertragbar und wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt. Ein Festival-Bändchen berechtigt seinen Besitzer zum Besuch des „Open-Air-Kino“ und des „99drei Bandcontest“. Auch hier gilt die Regelung des einmaligen Zutritts pro Veranstaltung. Das Festival-Bändchen wir daher am Eingang entsprechend gekennzeichnet.
18) Veranstalter:
Studentenclub Mittweida e.V.
Am Schwanenteich 8
09648 Mittweida
vertreten durch Klaus Mende
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Am 3. Juni 2010 spielten
Der Headliner: LuxuslärmDie Vorjahressieger: Werner Krauss
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